Mit Hilfe unserer Software CE 123 können Sie direkt online die Angaben für die Konformitätserklärung zu Ihrem Produkt machen und erhalten ein fertiges PDF, das nur noch unterschrieben werden muss.
Der Ablauf von CE 123 ist ganz einfach: Sie wählen eine Richtlinie, geben ein paar Daten ein, die CE 123 Sie je nach Richtlinie fragt, und schon können Sie Ihre Konformitätserklärung als fertiges PDF erhalten.
Wählen Sie die Richtlinie aus, nach der die Konformität erklärt werden soll. Geben Sie zusätzlich weitere eingehaltene Richtlinien und harmonisierte Normen bzw. weitere Spezifikationen ein.
Geben Sie die Daten zu Ihrem Produkt ein, wie z. B. den Namen Ihres Produkts.
Geben Sie die organisatorischen Daten an und wählen Sie die Sprache, in der die Konformitätserklärung ausgegeben werden soll.
Falls eine benannte Stelle im Entwicklungs- bzw. Herstellungsprozess beteiligt war, müssen Sie die Tätigkeit beschreiben. Andernfalls erscheint diese Maske nicht.
Wenn für Ihr Produkt eine CE-Kennzeichnung notwendig ist, fordert die zutreffende CE-Richtlinie auch, dass Sie eine Konformitätserklärung ausstellen.
Mit dieser Konformitätserklärung bescheinigen Sie, dass Ihr Produkt die Sicherheitsanforderungen der jeweiligen Richtlinie(n) und Normen einhält.
Um eine formal korrekte Konformitätserklärung zu erstellen, müssen Sie die zum „erstmaligen Inverkehrbringen“ Ihres Produktes gültige Richtlinie aufführen. – Das können Sie jetzt ganz einfach mit unserer Software.
Prinzipiell gibt es einen Beschluss der EU 768/2008/EG, was in eine Konformitätserklärung gehört. Doch je nach dem, welche CE-Richtlinie auf Ihr Produkt zutrifft, können weitere Inhalte gefordert sein.
Damit Sie auf jeden Fall alle geforderten Inhalte in Ihrer Konformitätserklärung aufführen – und somit eine formal korrekte Konformitätserklärung erstellen – können Sie die CE-Richtlinien selbst prüfen und bei Änderungen der Richtlinien nochmals verifizieren, ob Sie alle Inhalte erfasst haben. Oder Sie nutzen CE123.
Wenn Sie innerhalb der EU ein Produkt, das unter eine oder mehrere CE-Richtlinien fällt, herstellen, sind Sie Hersteller und müssen die Konformitätserklärung ausstellen.
Wenn Sie außerhalb der EU ein Produkt, das unter eine oder mehrere CE-Richtlinien fällt, herstellen, sind Sie Hersteller. Der Importeur, der Ihr Produkt in die EU importiert, muss die Konformitätserklärung ausstellen.
Übrigens… die Konformitätserklärung muss in einer Amtssprache der EU abgefasst sein. Das heißt, Sie können die Sprache frei aus den Amtssprachen auswählen. Auch als deutscher Hersteller eines Produktes könnte Ihre Konformitätserklärung generell z. B. in Englisch abgefasst sein. – Je nach dem, mit welcher Marktüberwachungsbehörde Sie es ggf. „zu tun“ bekommen, könnte diese jedoch zur Überprüfung eine Übersetzung der Konformitätserklärung in die Landessprache der Behörde verlangen.
Nutzen Sie unsere Software CE 123.
Am Ende des CE-Kennzeichnungs-Prozesses. Die Europäische Kommission nennt sechs Schritte zur CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte – und wir unterstützen Sie gerne dabei:
Finden Sie heraus, welche Richtlinien und harmonisierten Normen für Ihr Produkt gelten!
Ermitteln Sie die spezifischen Bedingungen für Ihr Produkt!
Stellen Sie fest, ob eine benannte Stelle für das Bewertungsverfahren der Konformität herangezogen werden muss!
Testen Sie das Produkt und überprüfen Sie seine Konformität!
Stellen Sie die notwendige technische Dokumentation zusammen und halten Sie diese zur Einsicht bereit!
Die EU hat Richtlinien erlassen, um Ihnen als Hersteller von Produkten den freien Handelsverkehr im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu bieten. Damit wird verhindert, dass jeder einzelne Staat in Europa eigene Bestimmungen für technische Produkte erlässt.
Diese Richtlinien fordern, dass Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Produkte übernehmen. Das bescheinigen Sie mit der CE-Kennzeichnung. Der Vorteil der CE-Kennzeichnung ist: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Produkt innerhalb der gesamten EU zu vertreiben, ohne dass Sie für jeden Staat prüfen müssen, welche Anforderungen der einzelne Staat hat.
Sie müssen immer die zum erstmaligen Inverkehrbringen Ihres Produkts geltende Richtlinie angeben. Das bedeutet, wenn Sie heute Ihr Produkt zum ersten Mal auf dem Markt bereit stellen (egal, ob Sie es „nur“ für Ihre Zwecke oder Ihren Kunden einrichten, oder ob Ihr Unternehmen oder Ihr Kunde das Produkt ab sofort so benutzt, wie es vorgesehen ist), müssen Sie die heute gültige Richtlinie angeben.
Die EU beobachtet den Markt kontinuierlich – und passt auch die CE-Richtlinien den neuen Gegebenheiten an.
So wurden 2014 einige Richtlinien neu von der EU herausgegeben, die bis 2016 von den Mitgliedsstaaten in geltendes Recht umgesetzt werden müssen. Das bedeutet für Ihr Produkt: Sollte es nach dem Stichtag der Gültigkeit erstmalig in Verkehr gebracht werden, müssen Sie auf Ihrer Konformitätserklärung die „neue“ Richtlinie angeben. – In den neuen Richtlinien steht ganz deutlich, dass die sogenannte „formale Nichtkonformität“ bestraft wird.
Damit das für Ihr Produkt nicht zutrifft, sollten Sie …
Im folgenden finden Sie eine Übersicht über die Richtlinien, die ab 2016 gelten, und welche Richtlinien dadurch abgelöst werden:
neue, gültige Richtlinie | abgelöste Richtlinie | |
---|---|---|
gültig ab 20.04.2016 | ||
ATEX-Richtlinie | 2014/34/EU | 94/9/EG |
Aufzugs-Richtlinie | 2014/33/EU | 95/16/EG |
Einfache Druckbehälter | 2014/29/EU | 2009/105/EG |
EMV-Richtlinie | 2014/30/EU | 2004/108/EG |
Messgeräte-Richtlinie | 2014/32/EU | 2004/22/EG |
Nichtselbsttätige Waagen | 2014/31/EU | 2009/23/EG |
Niederspannungs-Richtlinie | 2014/35/EU | 2006/95/EG |
Sportboote | 2014/53/EU | 94/25/EG |
gültig ab 19.07.2016 | ||
Druckgeräte-Richtlinie | 2014/68/EU | 97/23/EG |
Nutzen Sie unsere Software CE 123.